Beantragung von Briefwahlunterlagen für Europawahl und Bürgerentscheid am 09. Juni 2024
Anlässlich der Europawahl und des Bürgerentscheids am 09.06.2024 haben wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, einen Wahl- bzw. Stimmschein zur Teilnahme an der Briefwahl zu beantragen.
Sie müssen im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen (zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer), unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt, Hersfelder Str. 4, Oberaula, Tel.: 06628/9208-0.
Online
Vom 29.04. bis zum 05.06.2024 steht der online-Antrag zur Verfügung Sie benötigen dazu die Nummer Ihres Wahlbezirks sowie die vierstellige Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Beide Angaben finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, die bis spätestens 19.05.2024 zugestellt wird.
Hier geht's zum Internet-Wahlscheinantrag
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Wahlbenachrichtigung
Sie können den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrag ausfüllen, unterschreiben und an das Wahlamt schicken. Entweder im verschlossenen frankierten Umschlag, per Fax (06628/9208-88) oder eingescannt per E-Mail an ( )
Brief
Sie können den Antrag jederzeit formlos stellen. Damit der Antrag bearbeitet werden kann, machen Sie bitte unbedingt folgende Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift der Hauptwohnung in Oberaula sowie gegebenenfalls die Anschrift, an die wir die Briefwahlunterlagen senden sollen.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag bis spätestens Freitag, den 7. Juni 2024, 18.00 Uhr, im Wahlamt vorliegen muss. Ihr Wahlbrief mit den ausgefüllten Stimmzetteln und dem unterschriebenen Wahlschein muss spätestens am Wahlsonntag, 18.00 Uhr, im Wahlamt vorliegen.
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