Hinweis zur Umsatzsteuersenkung im Bereich der Wasserversorgung
Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Oberaula vom 11.1.2010, geändert durch I. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung vom 16.4.2012
Laut § 26 der Wasserversorgungssatzung beträgt die Benutzungsgebühr pro m³ 2,80 Euro.
Sie erhält die gesetzliche Umsatzsteuer.
Wie weisen hiermit auf den ab dem 1.7.2020 befristet geänderten Umsatzsteuersatz von 5 % hin.
Die Benutzungsgebühr beträgt demnach ab dem 1.7.2020 bis 31.12.2020 pro m³ 2,75 Euro.
Eine außerordentliche Zwischenablesung zum 30.6.2020 erfolgt nicht.
Für die Erstellung von Hausanschlüssen bzw. deren Kostenerstattungen im Zeitraum vom 1.7.2020
bis 31.12.2020 beträgt der Steuersatz anstatt 19 % dann 16 %.
Oberaula, den 30.6.2020
Der Gemeindevorstand
Der Gemeinde Oberaula
Wagner, Bürgermeister