Kommunalwahl 2026



  • Allgemeine Informationen

    Am 15. März 2026 finden Wahlen zur Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte Oberaula, Friedigerode, Hausen, Ibra, Olberode und Wahlshausen statt. 

  • Wer kann wählen ?

    Wahlberechtigt bei der Kommunalwahl 2026 sind alle Personen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde Oberaula ihren Hauptwohnsitz haben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates besitzen.

  • Wer kann gewählt werden ?

    Nach § 32 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist wählbar, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und:

    1. am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, also spätestens am 15.03.2008 geboren ist, und
    2. seit mindestens drei Monaten – also seit 15.12.2025 – seinen Hauptwohnsitz oder dauerhaften Aufenthalt in Oberaula hat. Für die Wahl zum Ortsbeirat gilt dies entsprechend für den jeweiligen Ortsbezirk.

    Auch Bürgerinnen und Bürger eines EU-Mitgliedstaates mit Hauptwohnsitz in Oberaula sind bei der Kommunalwahl wählbar und können in kommunale Ämter gewählt werden. Vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer durch gerichtliche Entscheidung die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat.