Beantragung von Briefwahlunterlagen

Voraussetzung ist, dass Sie  im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen sind. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen (zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer), unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt, Hersfelder Str. 4, Oberaula, Tel.: 06628/9208-13.

Online

Vom 02.02. bis zum 10.03.2026 steht der online-Antrag zur Verfügung Sie benötigen dazu die Nummer Ihres Wahlbezirks sowie die vierstellige Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Beide Angaben finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, die bis spätestens 22.02.2026 zugestellt wird.

 

Hier geht's zum Internet-Wahlscheinantrag

 

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

 

Wahlbenachrichtigung

Sie können den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrag ausfüllen, unterschreiben und an das Wahlamt schicken. Entweder im verschlossenen frankierten Umschlag, per Fax (06628/9208-88) oder eingescannt per E-Mail an (gemeinde@oberaula.de).

 

 

Brief

Sie können den Antrag jederzeit formlos stellen. Damit der Antrag bearbeitet werden kann, machen Sie bitte unbedingt folgende Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift der Hauptwohnung in Oberaula sowie gegebenenfalls die Anschrift, an die wir die Briefwahlunterlagen senden sollen.

 

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag bis spätestens Freitag, den 13. März 2026, 13.00 Uhr, im Wahlamt vorliegen muss.  Ihr Wahlbrief mit den ausgefüllten Stimmzetteln und dem unterschriebenen Wahlschein muss spätestens am Wahlsonntag, 18.00 Uhr, im Wahlamt vorliegen.