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Bauleitplanung der Gemeinde Oberaula zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2A „Spechts-loch“ in der Gemarkung Hausen

Bauleitplanung der Gemeinde Oberaula zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2A „Spechtsloch“ in der Gemarkung Hausen

 

 

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der derzeit gültigen Fassung wird hiermit bekannt gegeben, dass für das o.g. Gebiet eine Änderung Nr. 5 des Bebauungsplans Nr. 2A „Spechtsloch“ für den Ortsteil Hausen aufgestellt worden ist. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oberaula hat in ihrer Sitzung am 14.12.2020 die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch beschlossen.

 

Der Planungsbereich ist wie folgt abgegrenzt:

 

Abgrenzung Planungsberich

 

 

Der Entwurf, die Begründung mit integriertem artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

 

18.01.2021 bis einschließlich 22.02.2021

 

während der allgemeinen Dienststunden, jeweils

 

Montag bis Donnerstag             von 08:30 - 12:00 Uhr,

Freitag                                     von 08:30 - 12:00 Uhr und

                                               von 14:00 - 16:00 Uhr

             

bei der Gemeindeverwaltung Oberaula, Hersfelder Straße 4, Zimmer 10, aus. Erläuterungen können bei der Gemeinde während dieser Zeit gegeben werden. Sollte es aufgrund der Corona Pandemie zu Einschränkungen der Zugänglichkeit des Rathauses kommen,  sind Terminvereinbarungen telefonisch unter Tel.: 06628/9208-21 oder per E-Mail an möglich.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2A „Spechtsloch für den Ortsteil Hausen gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und ohne Umweltbericht nach § 2 a und von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltrelevanter Informationen verfügbar sind, ausgeführt wird. § 4 c BauGB wird nicht angewendet.

 

Der Planentwurf sowie die Begründung zu diesem Bauleitplanverfahren sind auch unter folgendem Link abrufbar:

 

B-Plan 2 a "Spechtsloch" Begründung

Bebauungsplan Nr. 2 a "Spechtsloch"

 

 

Allen Einwohnern und Interessensvertretungen wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Etwaige Anregungen und Bedenken können während der Auslegungszeit bei der Gemeinde Oberaula, Hersfelder Straße 4, 36280 Oberaula schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2A „Spechtsloch“ für den Ortsteil Hausen unberücksichtigt bleiben.

 

Nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen wird den Beteiligten das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten kann nach §§ 4 b BauGB einem Dritten übertragen werden.

 

 

Oberaula, 22.12.2020

 

DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE OBERAULA

 

 

 

      Wagner

Bürgermeister