Bauleitplanung der Gemeinde Oberaula zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2A „Spechts-loch“ in der Gemarkung Hausen
Bauleitplanung der Gemeinde Oberaula zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2A „Spechtsloch“ in der Gemarkung Hausen
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der derzeit gültigen Fassung wird hiermit bekannt gegeben, dass für das o.g. Gebiet eine Änderung Nr. 5 des Bebauungsplans Nr. 2A „Spechtsloch“ für den Ortsteil Hausen aufgestellt worden ist. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oberaula hat in ihrer Sitzung am 14.12.2020 die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch beschlossen.
Der Planungsbereich ist wie folgt abgegrenzt:
Der Entwurf, die Begründung mit integriertem artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
18.01.2021 bis einschließlich 22.02.2021
während der allgemeinen Dienststunden, jeweils
Montag bis Donnerstag von 08:30 - 12:00 Uhr,
Freitag von 08:30 - 12:00 Uhr und
von 14:00 - 16:00 Uhr
bei der Gemeindeverwaltung Oberaula, Hersfelder Straße 4, Zimmer 10, aus. Erläuterungen können bei der Gemeinde während dieser Zeit gegeben werden. Sollte es aufgrund der Corona Pandemie zu Einschränkungen der Zugänglichkeit des Rathauses kommen, sind Terminvereinbarungen telefonisch unter Tel.: 06628/9208-21 oder per E-Mail an möglich.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2A „Spechtsloch für den Ortsteil Hausen gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und ohne Umweltbericht nach § 2 a und von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltrelevanter Informationen verfügbar sind, ausgeführt wird. § 4 c BauGB wird nicht angewendet.
Der Planentwurf sowie die Begründung zu diesem Bauleitplanverfahren sind auch unter folgendem Link abrufbar:
B-Plan 2 a "Spechtsloch" Begründung
Bebauungsplan Nr. 2 a "Spechtsloch"
Allen Einwohnern und Interessensvertretungen wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Etwaige Anregungen und Bedenken können während der Auslegungszeit bei der Gemeinde Oberaula, Hersfelder Straße 4, 36280 Oberaula schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2A „Spechtsloch“ für den Ortsteil Hausen unberücksichtigt bleiben.
Nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen wird den Beteiligten das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten kann nach §§ 4 b BauGB einem Dritten übertragen werden.
Oberaula, 22.12.2020
DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE OBERAULA
Wagner
Bürgermeister