Aktuelle Bauleitplanung
Flächennutzungsplanänderum "Am ehemaligen Bahnhof" Begründung
Flächennutzungsplanänderung "Am ehemaligen Bahnhof" Planteil
BPlan 16 "Am Ehemaligen Bahnhof"
Bauleitplanung der Gemeinde Oberaula zur Errichtung eines Waldkindergartens in Oberaula
- Änderung Nr. 4 des Flächennutzungsplans
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oberaula hat in ihrer Sitzung am 29.01.2024 die Aufstellung einer Änderung Nr. 4 zum Flächennutzungsplan im Ortsteil Oberaula zur Ausweisung eines Waldkindergartens beschlossen. Inzwischen ist der Entwurf erarbeitet worden, den wir mit den Bürgerinnen und Bürgern erörtern wollen.
Allgemeine Ziel und Zwecke der Planung:
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans beinhaltet die Ausweisung eines Waldkindergartens auf einer von der Gemeinde vertraglich genutzten Privatwaldfläche. Hier sollen die Kinder im Einklang mit der Natur tagsüber betreut werden.
Der Planungsbereich umfasst das Flurstück Gemarkung Oberaula, Flur 1, Nr. 28/4 (teilw.) und ist wie folgt abgegrenzt:
Die öffentliche Unterrichtung erfolgt in der Weise, dass in der Zeit vom
11.03.2024 bis einschließlich 15.04.2024
der Planentwurf, die Begründung und der Umweltbericht während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) bei der Gemeindeverwaltung, Hersfelder Str. 4, 36280 Oberaula zur Einsichtnahme öffentlich ausliegen.
Erläuterungen können bei der Gemeinde während dieser Zeit gegeben werden.
Der Planentwurf sowie die Begründung mit Umweltbericht zu diesem Bauleitplanverfahren sind auch über die Internetseite der Gemeinde Oberaula unter folgendem Link abrufbar:
Oberaula_FNP-Änderung Nr. 4 Waldkindergarten - Vorentwurf
Oberaula_FNP-Änderung Nr. 4 - Begründung-Vorentwurf
Allen Einwohnern und Interessensvertretungen wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Etwaige Anregungen und Bedenken können während der Auslegungszeit bei der Gemeinde Oberaula, Hersfelder Str. 4, 36280 Oberaula schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten kann nach §§ 4 b BauGB einem Dritten übertragen werden.
Oberaula, 04.03.2024
DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE OBERAULA
Wagner
Bürgermeister