Beantragung von Briefwahlunterlagen
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Anlässlich der Bundestagswahl am 23.02.2025 haben wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl zu beantragen.
Sie müssen im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen (zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer), unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt, Hersfelder Str. 4, Oberaula, Tel.: 06628/9208-13.
Wir weisen darauf hin, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl erst versendet werden können, wenn Stimmzettel vorliegen. Nach jetzigem Stand wird dies Anfang Februar sein.
Online
Vom 13.01.2025 bis zum 18.02.2025 steht der online-Antrag zur Verfügung Sie benötigen dazu die Nummer Ihres Wahlbezirks sowie die vierstellige Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Beide Angaben finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, die bis spätestens 02.02.2025 zugestellt wird.
Hier geht's zum Internet-Wahlscheinantrag
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Wahlbenachrichtigung
Sie können den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrag ausfüllen, unterschreiben und an das Wahlamt schicken. Entweder im verschlossenen frankierten Umschlag, per Fax (06628/9208-88) oder eingescannt per E-Mail an ().
Brief
Sie können den Antrag jederzeit formlos stellen. Damit der Antrag bearbeitet werden kann, machen Sie bitte unbedingt folgende Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift der Hauptwohnung in Oberaula sowie gegebenenfalls die Anschrift, an die wir die Briefwahlunterlagen senden sollen.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag bis spätestens Freitag, den 21.02.2025 15.00 Uhr, im Wahlamt vorliegen muss. Ihr Wahlbrief mit den ausgefüllten Stimmzetteln und dem unterschriebenen Wahlschein muss spätestens am Wahlsonntag, 18.00 Uhr, im Wahlamt vorliegen.