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Bauleitplanung der Gemeinde Oberaula zur Errichtung eines Waldkindergartens

   -   Änderung Nr. 4 des Flächennutzungsplans 

   -   Bebauungsplan „Waldkindergarten“ in der Gemarkung Hausen/Ola

 

Öffentliche Auslegung nach §3(2) BauGB 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oberaula hat in ihrer Sitzung am 16. Dezember 2024 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB der Entwürfe zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans „Waldkindergarten“ zur Ausweisung eines Waldkindergartens beschlossen.

Der Planungsbereich umfasst das Flurstück Gemarkung Hausen/Ola, Flur 1 Nr. 28/4 (teilw.) und ist wie folgt abgegrenzt:

Bauleitplanung der Gemeinde Oberaula Waldkindergarten

Es wird darauf hingewiesen, dass in der Bekanntmachung vom März 2024 zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans statt der Gemarkung Hausen/Ola fälschlicherweise die Gemarkung Oberaula angegeben wurde.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet statt in der Zeit vom 

 

10.01.2025 – 10.02.2025

 

Die Entwürfe der Bauleitpläne können gem. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB über das Internetportal der Gemeinde Oberaula - am Ende dieser Seite -   in der Zeit vom 10.01.2025 bis einschließlich 10.02.2025 eingesehen werden.

Weiterhin sind die Unterlagen über das Portal des Landes Hessen zu den o.g. Zeiten unter (https://bauleitplanung.hessen.de/) einsehbar.

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen der Entwürfe - bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung einschließlich des Umweltberichtes und der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen - zur Einsichtnahme in der Zeit vom 10.01.2025 bis zum 10.02.2025 während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) bei der Gemeindeverwaltung, Hersfelder Str. 4, 36280 Oberaula aus.

Während der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zum Entwurf des Bebauungsplans „Waldkindergarten“ schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Folgende umweltrelevante Informationen nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB sind verfügbar:

 

  • Umweltbericht mit Aussagen zu folgenden Kapiteln:

    Inhalt und wichtigste Ziele der Bauleitplanung, anderweitige Planungsmöglichkeiten, Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihre Begründung, Methoden der Umweltprüfung, räumliche und inhaltliche Abgrenzung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden/Fläche, Wasser, Landschaft, Kulturgüter), zusammengefasste Umweltauswirkungen, Prognose Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Kompensation der nachteiligen Auswirkungen, Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring), Allgemein verständliche Zusammenfassung 

 

  • Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange 

    RP Kassel Dez. 24 Obere Naturschutzbehörde Hinweis auf einen möglichen Rotmilanhorst in der Nähe des Plangebietes

    RP Kassel Dez. 26 Forsten, Jagd:  keine forstrechtlichen Bedenken 

    RP Kassel Umweltamt:  Keine Bedenken gegen die Planung 

    RP Kassel Bergaufsicht keine Bedenken zu öffentlich-rechtlichen Belangen des Bergbaus 

    Kreisausschuss Bauaufsicht und Denkmalschutz:  Keine Bedenken aus Sicht des Denkmalschutzes 

    Kreisausschuss Untere Wasserbehörde:  Hinweis zur ordnungsgemäßen Entsorgung der Komposttoiletten

    Kreisausschuss Untere Naturschutzbehörde, Immissionsschutz: Hinweis zur Ergänzung der FFH-Vorprüfung für das betroffene Europäische Vogelschutzgebiet 

    Kreisausschuss Gesundheitsamt:  Keine Bedenken gegen die Planung.

 

Mit der Bekanntmachung wird darauf hingewiesen, 

  • dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

  • dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderen Weg abgegeben werden können und

  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.

 

Elektronisch übermittelte Stellungnahmen senden Sie bitte per E-Mail an:  .

Schriftliche Stellungnahmen senden Sie bitte an die Gemeinde Oberaula, Hersfelder Str. 4, 36280 Oberaula

 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. 

 

Oberaula, 06.01.2025

 

DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE OBERAULA

 

 

 

Wagner

Bürgermeister

 

01_Oberaula_FNP-Änderung Nr.4 Waldkindergarten - Entwurf

02_Oberaula_FNP-Änderung Nr.4 - Begründung-Entwurf

03_Oberaula Waldkindergarten_ Änd. FNP_Abwägung Entwurf

04_Oberaula_Waldkindergarten_FFH-Vorprüfung

05_Oberaula_B-Plan Waldkindergarten-Entwurf

06_Oberaula_B-Plan Waldkindergarten_Begründung Entwurf

07_Oberaula Waldkindergarten_ B-Plan_Abwägung Entwurf

 

Umweltbezogene Stellungnahmen F-Plan:

Stellungnahme_Ldkrs. Gesundheit

Stellungnahme_Ldkrs. Verschiedene

Stellungnahme_RP_Altlasten-Bodenschutz

Stellungnahme_RP_Dez. 21.2

Stellungnahme_RP_Dez. 31.3

Stellungnahme_RP_Dez. 31.5

Stellungnahme_RP_Dez. 34

Stellungnahme_RP_Dez.26

Stellungnahme_RP_ONB

 

Umweltbezogene Stellungnahmen B-Plan: 

Stellungnahme_Ldkrs.verschiedene

Stellungnahme_RP Dez. 26

Stellungnahme_RP Dez. 31.3

Stellungnahme_RP Dez. 31.5

Stellungnahme_RP Dez. 34

Stellungnahme_RP ONB