Bauleitplanung der Gemeinde Oberaula
4. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)
Bekanntmachung der Genehmigung der 4. FNP-Änderung der Gemeinde Oberaula durch das Regierungspräsidium Kassel
Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss vom 29.01.2024 die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom Februar 2024 beschlossen.
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ist am 07.05.2025 mit Aktenzeichen 0030-21-061a10.04.19-00002 # 2025-00001 vom Regierungspräsidium Kassel genehmigt worden.
Mit dieser Bekanntmachung der Genehmigung wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes rechtswirksam.
Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung, Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung im Rathaus der Gemeinde Oberaula, Hersfelder Straße 4, 36280 Oberaula, während der allgemeinen Dienststunden
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Oberaula geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Oberaula, den 21.05.2025
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Oberaula
gez. Bürgermeister Wagner