Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes
„Waldkindergarten“ in der Gemarkung Hausen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oberaula hat in ihrer Sitzung am 03.03.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Waldkindergarten“ in der Fassung von November 2024 gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gegeben. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Aufstellung des Bebauungsplanes in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan und seine Begründung im Rathaus der Gemeinde Oberaula, Hersfelder Straße 4, 36280 Oberaula während der allgemeinen Dienststunden
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr
einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Absatz 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Neukirchen (Knüll) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Oberaula, 28.05.2025
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Oberaula
gez. Bürgermeister Wagner