Schwalm-Eder-Kreis weitet bestehendes Entnahmeverbot aus 14.08.2026 Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der weiter gesunkenen Wasserführung weitet der Schwalm-Eder-Kreis das bestehende Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern aus. Ab sofort ist auch die Entnahme von Wasser aus der Eder sowie aus der Fulda unterhalb der Einmündung der Eder im Schwalm-Eder-Kreis bis auf Weiteres untersagt. Ausgenommen ist ausschließlich das Schöpfen von Wasser mit kleinen Handgefäßen, etwa einer Trinkflasche oder einem Becher, und nur zur persönlichen Erfrischung. Grund für die Ausweitung sind die stark reduzierten Abgabemengen aus der Edertal sperre. Dadurch ist der Abfluss der Eder inzwischen unter die Niedrigwasserschwelle gefallen. „Die Wasserführung unserer Gewässer ist derzeit sehr niedrig. Mit der Ausweitung des Verbots wollen wir die vorhandenen Wasserressourcen schützen und eine weitere Verschlechterung der Gewässerzustände verhindern“, erklärt Erster Kreisbeigeordneter Jürgen …
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im Schwalm-Eder-Kreis ab dem 9. Juli 2026 bis auf Weiteres verboten. Mit der Allgemeinverfügung sollen die derzeit stark belasteten Gewässer geschützt werden.
OBERAULA. Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum tragen dazu bei, Ortszentren attraktiver zu gestalten und laden Bürgerinnen und Bürger zum Verweilen ein.
Anmeldungen von Modernisierungsvorhaben oder Neubauten im Rahmen der Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus können mit den Fristen 21. August und 20. November 2026 gestellt werden