Schwalm-Eder-Kreis weitet bestehendes Entnahmeverbot aus
14.08.2026
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der weiter gesunkenen Wasserführung
weitet der Schwalm-Eder-Kreis das bestehende Verbot der Wasserentnahme aus
oberirdischen Gewässern aus. Ab sofort ist auch die Entnahme von Wasser aus der Eder sowie aus der Fulda unterhalb der Einmündung der Eder im Schwalm-Eder-Kreis bis auf
Weiteres untersagt. Ausgenommen ist ausschließlich das Schöpfen von Wasser mit kleinen
Handgefäßen, etwa einer Trinkflasche oder einem Becher, und nur zur persönlichen
Erfrischung.
Grund für die Ausweitung sind die stark reduzierten Abgabemengen aus der Edertal
sperre. Dadurch ist der Abfluss der Eder inzwischen unter die Niedrigwasserschwelle
gefallen.
„Die Wasserführung unserer Gewässer ist derzeit sehr niedrig. Mit der Ausweitung des
Verbots wollen wir die vorhandenen Wasserressourcen schützen und eine weitere
Verschlechterung der Gewässerzustände verhindern“, erklärt Erster Kreisbeigeordneter
Jürgen Kaufmann.
Das Entnahmeverbot dient insbesondere dem Schutz der Tier- und Pflanzenwelt sowie
der Sicherstellung der notwendigen Mindestwasserführung. Die Einhaltung wird durch
die untere Wasserbehörde überwacht. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu
100.000 Euro geahndet werden.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises
unter www.schwalm-eder-kreis.de abrufbar.
17. August 2026